Zuständig ist immer die Gemeinde. (§90a BGB)
Nach Rechtslage steht fest, dass Hauskatzen und deren Nachkommen als Fundtiere anzusehen sind und damit in die Zuständigkeit der Gemeinden als Fundbehörden fallen. Es gibt keine so genannten frei lebenden Wildkatzen / Streuner.
Gemeinden mit Fundtierverträgen:
Während der Öffnungszeiten ist die zuständige Gemeinde zu informieren. Diese gibt das OK und die Info an das zuständige Tierheim weiter.
Gemeinden ohne Fundtierverträge:
Die Gemeinde ist trotzdem zuständig und ist verpflichtet sich um eine Unterbringung zu kümmern.
Außerhalb der Öffnungszeiten und am Wochenende ist die nächste Polizeidienststelle zuständig. Die Polizei hat die Notfallnummer des zuständigen Tierheims.
Im Notfall - z.B. bei schweren Verletzungen darf die Gemeinde / Polizei zustimmen den nächsten Tierarzt aufzusuchen. Die Kosten trägt die Gemeinde.
In jedem Fall ist es wichtig, den Namen der Person und die Uhrzeit des Telefonates zu notieren. Ggf. muss man auf die gesetzlichen Zuständigkeiten pochen.
Weitere Lektüre unter dem u.e. Link des Ministeriums.
Umgang mit Fundtieren | Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz